Zwei renommierte schweizer Rechtsprofessoren, Jörg Paul Müller und Daniel Thürer, schlagen vor, den geltenden Minarett-Artikel in der Bundesverfassung durch einen "fortschrittlicheren" Toleranzartikel zu ersetzen.
Das ist zwar durchaus gut gemeint, aber er schiesst am Ziel vorbei, ist völlig unpräzis und führt zu einem unübersehbaren Interpretationsspielraum. Der Artikel würde unsere Gerichte auf Jahre hinaus auf das Intensivste beschäftigen. Zudem kann er durchaus zur Einschränkung individueller Freiheiten des Einzelnen in der Öffentlichkeit missbraucht werden!
Besser wäre es, mehr Laizismus in unserer Verfassung zu implementieren. Mein Vorschlag dazu, wäre die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wie folgt zu ändern
Art. 72 Kirche und Staat, Absatz 4 (neu, bzw. als Ersatz für Abs. 3):
"4 Das Aufstellen oder Zur-Schau-Stellen weltanschaulicher oder religiöser Symbole ist in amtlichen Lokalen und in öffentlichen Schulen verboten. Davon ausgenommen ist die Ausstellung in historischem oder wissenschaftlichem Zusammenhang."
Das wäre eine ähnliche Lösung, wie sie Frankreich kennt
Sonntag, 13. Dezember 2009
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